Kindergarten (Ü3), 3 Jahre bis zur Einschulung
Modul 1: 7.00 bis 13.00 Uhr
Basisleistung beitragsfrei
3,00 € Getränkepauschale
5,00 € Pauschale für ergänzendes Frühstücksbuffet
Modul 1+: 7.00 bis 13.00 Uhr
Basisleistung beitragsfrei
3,00 € Getränkepauschale
5,00 € Pauschale ergänzendes Frühstücksbuffet
70,00 € Mittagessenspauschale
Modul 2: 7.00 bis 14.30 Uhr
Basisleistung 57,00 €
6,00 € Getränkepauschale
5,00 € Pauschale ergänzendes Frühstücksbuffet
70,00 € Mittagessenspauschale
Modul 3: 7.00 bis 16.00 Uhr
Basisleistung 114,00 €
6,00 € Getränkepauschale
5,00 € Pauschale ergänzendes Frühstücksbuffet
70,00 € Mittagessenspauschale
Kinderkrippe (U3), 1 bis 3 Jahre
Modul A+: 7.00 bis 13.00 Uhr
Basisleistung 294,00 €
3,00 € Getränkepauschale
5,00 € Pauschale ergänzendes Frühstücksbuffet
70,00 € Mittagessenspauschale
Modul B: 7.00 bis 14.30 Uhr
Basisleistung 367,50 €
6,00 € Getränkepauschale
5,00 € Pauschale ergänzendes Frühstücksbuffet
70,00 € Mittagessenspauschale
Modul C: 7.00 bis 16.00 Uhr
Basisleistung 441,00 €
6,00 € Getränkepauschale
5,00 € Pauschale ergänzendes Frühstücksbuffet
70,00 € Mittagessenspauschale
Im Rahmen einer Geschwisterregelung zahlen Familien ab dem 2. Kind 50 % der Basisleistung, wenn ein 1. Kind gleichzeitig in einer Dieburger Kindertagesstätte betreut wird.
Es werden Kinder aller Glaubensrichtungen, Religionen und Nationalitäten aufgenommen. Im Rahmen der Inklusion können Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen und chronischen Erkrankungen ihre Dazugehörigkeit erfahren.
Die Aufnahme erfolgt nach der Anmeldung entsprechend dem Alter der Kinder und der freien Kapazität von Plätzen.
Der Start in die Kindertagesstätte ist ein wichtiger Lebensabschnitt.
Wir arbeiten nach einem Eingewöhnungskonzept.
Wichtiger Hinweis
Alle Kinder die aufgenommen werden, müssen den Masernschutz nachweisen.
Der Nachweis erfolgt ausschließlich über ein ärztliches Attest, welches die Impfungen oder die Antikörper im Blut bestätigt.
Bei Kindern ab 2 Jahren sind zwei Impfungen erforderlich.
Kinder, die in unserer Kindertagesstätte 2 Jahre alt werden, müssen ab dem 2. Geburtstag die zweite Impfung nachweisen.
Wenn der Nachweis über den Masernschutz/ die Masernimpfung fehlt, darf das Kind unsere Kindertagesstätte nicht besuchen.
Mit Beginn der Aufnahme muss der Hauptwohnsitz des Kindes in Dieburg sein.
„Dann sprach Gott: Auf der Erde soll Gras sein, Blumen sollen Blühen, Kraut und Büsche und Bäume sollen wachsen, und an den Bäumen sollen Äpfel und Birnen und Bananen reifen. … Nur eins fehlt noch. … Ich will den Menschen erschaffen, … der dafür sorgt, dass alle miteinander leben können … und der sich an allem freut, was um ihn her lebt.“
(Jörg Zink, Der Morgen weiß mehr als der Abend, Kreuz Verlag)